05/06/2015/Felstau
Im Jahr 2001 gründeten vier Stifterinnen die Gemeinschaftsstiftung Historische Gärten als treuhänderische Aufbaustiftung in der fachkompetenten Verwaltung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Die Gründungsstifter hofften, viele Mitstreiter zum Aufbau der durch sie ins Leben gerufenen Einrichtung gewinnen zu können. Das Konzept ging auf und so stieg das Gründungskapital von 25.000 € durch die Beteiligung von über 500 Förderern auf nunmehr rund 640.000 €. Die Gemeinschaftsstiftung Historische Gärten entwickelte sich somit zu einer bundesweit bedeutsamen „Bürgerstiftung“ für die Gartendenkmalpflege.
Ein kleiner fachkundiger Vorstand entscheidet über die Vergabe der Erträge des unantastbaren Stiftungskapitals und der Spenden. Die Fördersummen liegen zumeist zwischen 2.000 und 5.000 €. Ausgewählt werden bevorzugt Projekte mit Beispielcharakter und Projekte, die nur durch ein vorbildliches Engagement der Beteiligten möglich wurden. Manches Förderprojekt wurde bereits auf den Weg gebracht und viele engagierte Gartendenkmalbesitzer, Fördervereine und Institutionen erfuhren so eine Unterstützung und Ermutigung für ihre wertvolle Arbeit.
Typische Fördermaßnahmen der Gemeinschaftsstiftung Historische Gärten:
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Quelle: Deutsche Stiftung Denkmalschutz