Archäologie und Baudenkmalpflege in Nordrhein-Westfalen 2014 – ein Jahr nach dem Ringen gegen Mittelkürzungen und für eine bessere gesetzliche Grundlage

Liebe Unterzeichner der DGUF-Petition „Angekündigte Streichung der Landeszuschüsse für die Archäologie und Denkmalpflege zurücknehmen!„,

wir möchten Sie heute über die aktuellen Entwicklungen rund um den Denkmalschutz in Nordrhein-Westfalen und über den Erfolg der Petition, die Sie 2013 unterzeichneten, informieren. Diese bislang größte Petition in der Bundesrepublik Deutschland pro Archäologie und Baudenkmalpflege hatte erhebliche Wirkung: Zwar wurde das angekündigte Angebot zinsgünstiger Darlehen für Baudenkmale an Stelle der bisherigen Zuschüsse tatsächlich aufgelegt und im Landesetat für 2014 die Zuschüsse für die Baudenkmalpflege und Archäologie reduziert, jedoch fielen diese Kürzungen um ca. 2 Millionen Euro geringer aus als in den ursprünglichen Etatentwürfen geplant (Archäologie plus 0,9 Mio Euro, Baudenkmalpflege plus 1,2 Mio Euro gegenüber den ursprünglichen Etatansätzen). Die angekündigte weitere Reduzierung auf Null scheint vom Tisch.

Plakativ formuliert: Ihre Unterschrift unter die Petition hat der Archäologie und Baudenkmalpflege in NRW ein Plus von 74 Euro erbracht resp. Zuschüsse in Höhe von 230 Euro jährlich erhalten. Das ist ein großer Erfolg, der zeigt, dass es sich lohnt, für die Denkmalpflege öffentlich einzustehen.

Wir haben in einem heute erschienen Fachartikel die Gesamtsituation in der NRW-Denkmalpflege analysiert. Hier ein paar Kernpunkte: Vergleiche zeigen, dass sich NRW seit langem stark aus der Finanzierung von Archäologie und Baudenkmalpflege zurückzieht. Im Bereich der Archäologie beschäftigen andere europäische Regionen im Durchschnitt drei Mal so viele Archäologen wie NRW. Nur in Spanien, Bosnien-Herzegowina, Rumänien und Polen wird noch weniger in Archäologie investiert als in NRW.

In der Baudenkmalpflege fokussiert die neue Förderung des Landes NRW implizit auf Denkmäler in ökonomisch attraktiven Lagen, während es im ländlichen Raum und bei den Kirchenbauten in Zukunft vermehrt zu Denkmalverlusten kommen wird.

Ebenfalls im Jahr 2013 wurde in NRW das Denkmalschutzgesetz (DSchG) novelliert, wobei insbesondere ein Schatzregal und das Verursacherprinzip eingeführt worden sind. Doch die daraus resultierende Stärkung der Archäologie im Land kommt nur begrenzt zum Tragen, da die Mitte 2014 erlassenen Ausführungsbestimmungen zum DSchG dessen Potenzial nicht ausschöpfen. Sie schränken das neu eingeführte Schatzregal sogar erheblich und fachlich untauglich ein.

Vor allem überrascht angesichts der Sparwünsche der Landespolitik, dass bei Rettungsgrabungen die Kostenübernahme durch die Verursacher ohne Not und gegen europäische Regelungen stark begrenzt wird. NRW verzichtet zu Gunsten von Investoren auf jährliche Einnahmen für die Archäologie in Höhe von 8 – 12 Mio. Euro pro Jahr. Das ist ein Mehrfaches dessen, was das Land selbst für die Archäologie einsetzt. Zudem belasten unklare Regelwerke die Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Engagierten, was dazu beitragen wird, die Akzeptanz von Archäologie und Baudenkmalpflege bei den Bürgern zu verringern.

Die DGUF hat vor diesem Hintergrund heute konkrete Handlungsempfehlungen an die NRW-Landespolitik ausgesprochen. Eine Umsetzung der Vorschläge würde es nach unserer Überzeugung ermöglichen, die Archäologie in NRW ohne zusätzliche öffentliche Mittel wesentlich zu stärken und das ehrenamtliche Engagement besser einzubeziehen.

Links zum Fachartikel und zu den Handlungsempfehlungen.
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Danke für ihr Engagement! Mit besten Grüßen im Namen des DGUF-Vorstandes,
Diane Scherzler
Vorsitzende

Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e. V. (DGUF)
An der Lay 4
54578 Kerpen-Loogh


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