„Bürgerstiftung“ für die Gartendenkmalpflege

Im Jahr 2001 gründeten vier Stifterinnen die Gemeinschaftsstiftung Historische Gärten als treuhänderische Aufbaustiftung in der fachkompetenten Verwaltung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Die Gründungsstifter hofften, viele Mitstreiter zum Aufbau der durch sie ins Leben gerufenen Einrichtung gewinnen zu können. Das Konzept ging auf und so stieg das Gründungskapital von 25.000 € durch die Beteiligung von über 500 Förderern auf nunmehr rund 640.000 €. Die Gemeinschaftsstiftung Historische Gärten entwickelte sich somit zu einer bundesweit bedeutsamen „Bürgerstiftung“ für die Gartendenkmalpflege. 

Für die Gemeinschaftsstiftung Historische Gärten werden für die Aufstockung des Stiftungskapitals Zustifter gesucht.

Ein kleiner fachkundiger Vorstand entscheidet über die Vergabe der Erträge des unantastbaren Stiftungskapitals und der Spenden. Die Fördersummen liegen zumeist zwischen 2.000 und 5.000 €. Ausgewählt werden bevorzugt Projekte mit Beispielcharakter und Projekte, die nur durch ein vorbildliches Engagement der Beteiligten möglich wurden. Manches Förderprojekt wurde bereits auf den Weg gebracht und viele engagierte Gartendenkmalbesitzer, Fördervereine und Institutionen erfuhren so eine Unterstützung und Ermutigung für ihre wertvolle Arbeit.

Typische Fördermaßnahmen der Gemeinschaftsstiftung Historische Gärten:

  • die Nachpflanzungen und Ergänzung von Gehölzbeständen, Stauden etc.
  • die Rekonstruktion einzelner Gestaltungselemente in historischen Parks und Gartenanlagen
  • die Restaurierung der historischen Parkausstattung, z.B. Bänke, Brücken, Wege, Pavillons, Statuen etc.
  • die Förderung der Verfassung von Parkpflegewerken und die Beteiligung an einzelnen Pflegeschritten, z.B. Ausastungsarbeiten und Baumverjüngungen.

Linktipp

Quelle: Deutsche Stiftung Denkmalschutz


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