Sie achten darauf, dass Wuppertals Natur und Landschaft keinen Schaden nimmt: Acht neuen Landschaftswächtern hat Oberbürgermeister Peter Jung jetzt ihre Urkunden überreicht. Sie sind ab dem kommenden Jahr bis 2019 dafür zuständig, der Naturschutzbehörde der Stadt dabei zu helfen, Wuppertals Natur intakt zu halten. Sie melden, wenn irgendwo Müll abgekippt wurde oder Wiesen, Wälder oder Felder beschädigt oder falsch genutzt werden. Sie sprechen Menschen an, die ihre Autos auf der grünen Wiese parken, ihre Hunde über Äcker toben lassen oder Müll in der Landschaft entsorgen. Hilft kein klärendes Gespräch, sorgen sie dafür, dass die Naturschutzbehörde informiert wird. Oberbürgermeister Jung und Umwelt-Dezernent Frank Meyer dankten den acht Freiwilligen ausdrücklich für ihre Bereitschaft, diese Aufgabe zu übernehmen.
Grundlage für den Einsatz von Landschaftswächtern ist § 13 Landschaftsgesetz (LG) NRW. Demnach bestellt die untere Landschaftsbehörde Beauftragte für den Außendienst auf Vorschlag des Landschafsbeirats.
Sie bilden die Landschaftswacht. Das Gesetz hat der Landschaftswacht eine wichtige Mittlerfunktion zwischen der Wirklichkeit in der Landschaft und den gesetzlichen Vorgaben zu ihrem Schutz zugedacht. Die Landschaftswacht soll durch Information und Aufklärung der Menschen vor Ort sowie durch Hinweise an die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft darauf hinwirken, dass Gefahren und Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden.
Sie soll dazu beitragen, dass Natur und Landschaft geschützt, gepflegt und entwickelt werden. Sie soll dafür sorgen, dass die Natur richtig genutzt werden kann, dass Pflanzen und Tiere geschützt und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft gesichert.
Landschaftswächter verstehen sich weder als Polizei noch Ordnungsdienst, sie sind Wuppertaler, die sich ehrenamtlich bereit erklärt haben, ein waches Auge auf die Landschaft zu halten und ihre Mitbürger mit Hinweisen beim Erhalt dieser Landschaft unterstützen. Damit die Landschaftswächter ihre Aufgabe erfüllen können, bekommen sie Bezirke zugewiesen, die sie fußläufig bewältigen können.